Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Elis kleine Hundeschule, Inhaberin Elisa Meazza, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden und Gruppenkurse. Das Ausbildungsangebot beinhaltet sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen von Hunden. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Hundehaltung, Lernverhalten des Hundes, Erziehung und Vieles mehr vermittelt.
- Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
- Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
- Eine Unterrichtsstunde dauert 50 bzw. 60 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
- Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Hundeplatz in Hirtreut 13, 94157 Perlesreut. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden wie Beispielsweise bei dem Kunden zu Hause oder einer anderen Örtlichkeit, die zuvor durch die Hundeschule ausgewiesen wird. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
- Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen oder den Hund, gegen Rückerstattung der Kursgebühr, vom Training auszuschließen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
- Erziehungshilfen, die dem Hund Schmerzen, Leid oder Angst bzw. Unbehagen zufügen, sind nicht gestattet.Darunter fallen unter Anderem: Teletakt oder andere mit Strom arbeitenden Hilfsmittel, Stachelhalsbänder, Würgehalsbander, Retrieverleinen ohne Zugstopp/Moxonleinen/Signalleinen/Sliplead, Halsbänder ohne Zugstopp, Sprühhalsbänder, Anti-Bell-Halsbänder, Wurfketten/Fisher-Discs, Rütteldosen/Flaschen mit Kieselsteinen und Wasserpistolen/Wasserflaschen. Auch der oft eingesetzte Leinenruck, also das reißen an der Leine durch einen Menschen ohne einen vernünftigen Grund, ist nach §1 Abs.5 Tierschutzgesetz ein Zufügen von Schmerzen, und somit abzulehnen.
§ 2 Pflichten des Kunden
- Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz (mindestens Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza, Tollwut), soweit sie altersbedingt impffähig sind, hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung, sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
- Der Kunde verpflichtet sich dazu den Hund auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Die einzige Ausnahme bildet eine anderslautende Anweisung des Trainers.
- Der Kunde hat die Pflicht genug Abstand zu anderen Hunden zu halten. Angeleinte Hunde dürfen keinen Kontakt haben.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet ausschließlich seinen eigenen Hund zu füttern.
- Es besteht die Verpflichtung den Kot des eigenen Hundes umgehend zu beseitigen und in die dafür vorgesehene Mülltonne zu entsorgen. Dabei ist es davon unabhängig, ob sich der Hund auf oder vor dem Hundeplatz löst.
- Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.
- An Anweisungen des Trainers ist stets Folge zu leisten.
§ 3 Rechte der Hundeschule
- Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
- Die Hundeschule ist berechtigt läufige Hündinnen vom Unterricht auszuschließen.
- Bei groben Verstößen von Haltern gegen das Tierschutzgesetz behält sich die Hundeschule vor, Hunde vom Training auszuschließen. Nach Ermessen des Trainers kann auch das Veterinäramt informiert werden.
§ 4 Zahlungskonditionen
- Sämtliche Vergütungen, inklusive Kosten für die Anfahrt, richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.
- Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.
§ 5 Vertragsbeendigung / Terminabsage
- Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
- Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
- Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Termine oder Plätze ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Dabei spielt es insbesondere keine Rolle, ob der Kunde bei der Wahrnehmung des Termins schuldlos gehindert war. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
- Bei verpassten Gruppenstunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr. In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit, dass Gruppenstunden nachgeholt werden. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Dies gilt auch wenn der Kunde im Vorfeld eine Gruppenstunde absagt.
§ 6 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
§ 7 Haftung
- Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
- Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
- Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
- Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund vor, während und nach dem Training an Gegenständen der Hundeschule, an anderen Personen oder anderen Tieren verursacht werden.
- Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.
- Die Hundeschule übernimmt keine Haftung wenn der Hund über den Zaun springt oder das Gelände verlässt.
- Für Erkrankungen anderer Hunde oder Menschen haftet der Hundehalter des nicht geimpften Hundes.
- Eltern haften für ihre Kinder
§ 8 Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen
- Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet. Bitte fragen Sie uns vorher um Erlaubnis.
- Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden , dass etwaige Foto- und Videoaufnahmen von Halter oder Hund auf der Homepage, auf unseren Social Media Kanälen, in Broschüren o.Ä. der Hundeschule „Elis kleine Hundeschule“ veröffentlicht werden dürfen. Bitte geben Sie uns vorher Bescheid, wenn Sie dies nicht möchten.
§ 9 Unterlagen
Unterlagen und Informationsblätter, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
§ 10 Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
§ 12 Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 13 Nebenbestimmungen/Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
§ 14 Einwilligungen, Erklärungen, Vereinbarungen
Sie können Ihr Einverständnis zu folgenden Punkten jederzeit schriftlich widerrufen. Durch eine Widerrufung des ersten Punktes wird das Trainingsverhältnis sofort beendet.
- Ich akzeptiere, dass die Hundeschule den Einsatz der unter §1.7 genannten „Hilfsmittel“ u.ä. Materialien im Training absolut verbietet und werde diese auch im privaten Bereich nicht nutzen. Solange ich/wir Klient dieser Hundeschule bin/sind. Andernfalls beende ich das Training in der Hundeschule oder werde seitens der Hundeschule von der Ausbildung ausgeschlossen.
- Ich bin damit einverstanden, dass ich über meine Mobilnummer auf WhatsApp und zur Termingruppe der Hundeschule hinzugefügt werde. Alle Posts/Nachrichten verwende ich nur im Sinne der Hundeschule und gebe diese nicht an Dritte weiter. Meine Posts und Fragen werden nicht auf anderen Plattformen veröffentlicht, außer auf der WhatsApp-Platform selbst innerhalb der Gruppe der Hundeschule. Gleiches gilt für Bilder und Videos, die mir zugeschickt werden, oder die ich selbst geschickt/gepostet habe.
- Ich bin damit einverstanden, dass während des Trainings Aufnahmen von mir und meinem Hund gemacht werden. Hierzu gebe ich folgende Einverständniserklärung/Abtretungserklärung zur Nutzung inklusive Urheberrechte dieser Bilder an die Hundeschule ab. Alle Bilder werden nur und ausschließlich auf WhatsApp, Instagram und Facebook der Profilseite der Hundeschule, der Website der Hundeschule und Werbemaßnahmen wie Broschüren veröffentlicht.
- Ich bin damit einverstanden, dass meine Hundeschulteilnahme auf Facebook und Instagram (Profil der Hundeschule) zu Eigenwerbungszwecken als Bilder oder Videos veröffentlicht werden dürfen. Hierbei handelt es sich um Impressionsaufnahmen, die den positiven Ausbildungsbetrieb abbilden sollen.
Mit Betreten des Traininggeländes erklären Sie sich mit den oben genannten Regeln und AGB‘s der Hundeschule einverstanden.
Perlesreut, 13.10.2023